KFZ Versicherung wechseln

Der Wechsel der KFZ-Versicherung gehört zu den einfachen Möglichkeiten der Verbraucher, die in den meisten Fällen stark strapazierte Haushaltskasse etwas zu entlasten.
Jedes Jahr bis zum 30. November können Autohalter einen Wechsel ihrer Autoversicherung vornehmen. Dann läuft die alte Versicherung nur bis zum Ende des Jahres und ab dem kommenden Jahr erhält der neue Vertrag seine Gültigkeit.
Überschreitet man diesen Termin, kann man die KFZ-Versicherung nur unter bestimmten Bedingungen wechseln. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie Ihr Auto abmelden und ein neues Fahrzeug anmelden oder wenn ihre alte Versicherung ihren Versicherungsbetrag erhöht. Auch wenn Ihnen der Termin sehr kurzfristig einfällt, können Sie mit einem speziellen Rechner ohne große Anforderungen eine günstige KFZ-Versicherung berechnen und auch am 30.11. eines Jahres den Kündigungsvertrag an ihren alten Versicherungsanbieter schicken. Denken Sie daran, dass ein Wechsel nicht immer günstig ausfallen muss.
In jedem Fall lohnt es sich aber eine KFZ-Versicherung berechnen zu lassen, um einen Überblick über die aktuellen Angebote zu erhalten. Wenn ein günstiger Versicherungsbetrag dabei ist, kann man sich für einen Wechsel entscheiden.

Einen sehr guten Überblick zu den günstigsten Angeboten bietet zum Beispiel dieses Vergleichsportal.

Ordentliche Kündigung

Warum ist dann der 30.11.so ein wichtiger Termin?

Stichtag 30.11.!

Das hängt damit zusammen, dass im Gegensatz zu anderen Versicherungsformen bei den meisten Kfz-Versicherungen das Versicherungsjahr unabhängig vom Datum des Versicherungsabschlusses dem Kalenderjahr entspricht – die Autoversicherung also vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres läuft. Dabei sind Kündigungsfristen gesetzlich geregelt. Diese muss 30 Tage vor Ablauf des Versicherungsjahres erfolgen, also im November.

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