Wenn es um die Kfz-Versicherung nach einem Unfall geht, erwartet man oft, dass sie alle Schäden abdeckt.
Doch Vorsicht, es gibt Ausnahmen, die sogar erfahrene Kenner überraschen können.
Nach einem Unfall geht in der Regel der Blick zur Versicherung, um den entstandenen Schaden zu regulieren.
Das ist auch richtig, aber es gibt bestimmte Situationen, in denen die Kfz-Versicherung passen muss.
Beispielsweise können Beulen und Kratzer am Auto durch herabfallende Äste entstehen. Hier gehen viele fälschlicherweise davon aus, dass die Kaskoversicherung einspringt. Das ist jedoch nur bei einer Vollkaskoversicherung der Fall.
Die Teilkaskoversicherung greift nur bei Schäden durch Sturm mit mindestens Windstärke 8.
Auch bei Wildunfällen gibt es feine Unterschiede. Während die Kaskoversicherung den Schaden bei einem Unfall während der Fahrt deckt, muss bei Schäden an einem parkenden Auto nachgewiesen werden, dass es sich um einen Fall für die Kfz-Versicherung handelt. Zeugen wie Polizei oder Förster sind hier entscheidend.
Vandalismusschäden sind bei der Teilkaskoversicherung ausgeschlossen. Nur die Vollkaskoversicherung hilft, wenn beispielsweise das Cabriodach aufgeschlitzt wurde. Allerdings greift die Teilkasko, wenn Vandalismus als Mittel für einen Diebstahl eingesetzt wurde.
Der Diebstahl aus dem Auto ist ebenfalls nicht immer vollständig abgedeckt. Ein Navigationsgerät, das gestohlen wird, ist nur bei festmontierten Geräten versichert. Andere gestohlene Gegenstände erfordern oft eine Vollkaskoversicherung oder können sogar von der Hausratversicherung abgedeckt sein.
Und: Ein Wohnwagen benötigt seine eigene Haftpflichtversicherung für umfassenden Schutz.
Alkohol am Steuer kann zu einer Teilschuld führen, auch bei geringen Mengen unter der 0,5-Promillegrenze.
Häufige Unfälle können zu Konsequenzen in der Versicherung führen, einschließlich Hochstufung in der Schadenfreiheitsklasse
und möglicher Vertragskündigung seitens des Versicherers.
Der Verlust von Autoschlüsseln aufgrund grober Fahrlässigkeit wird von der Versicherung normalerweise nicht abgedeckt. Jedoch kann bei einem Wohnungseinbruch, bei dem der Autoschlüssel gestohlen wird, die Versicherung einspringen.
Es ist wichtig zu beachten, dass im Falle eines verlorenen Schlüssels die Versicherung unverzüglich informiert werden muss. Teil- und Vollkasko decken den Fall ab, dass das Auto aufgrund eines verlorenen Schlüssels gestohlen wird, vorausgesetzt, die Versicherung weiß davon.
Beladungsschäden, wie ein Einkaufswagen, der gegen ein anderes Auto rollt, können von der Kfz-Versicherung gedeckt sein,
allerdings nur für Schäden an fremden Gegenständen.
