KFZ Vollkaskoversicherung

Die gesetzlich vorgeschriebene KFZ-Haftpflichtversicherung übernimmt nicht alle Kosten, die durch einen Unfall verursacht werden. Insbesondere Kosten, die für eigene Schäden aufkommen, werden nicht durch die Versicherung abgedeckt. Daher empfiehlt sich eine zusätzliche Absicherung, mit welcher die eigenen finanziellen Risiken gedeckt sind, beispielsweise die Teil- oder Vollkaskoversicherung.

Leistungen der KFZ-Vollkaskoversicherung

Die KFZ-Vollkaskoversicherung leistet im Falle eines Unfalles. Selbst wenn der Versicherungsnehmer die Schuld am Unfall trägt, werden die Kosten für eigene Schäden übernommen. Ferner leistet die Vollkaskoversicherung im Falle von Vandalismus, bei Brand oder Explosionen sowie bei Diebstahl, Raub und Einbruch. Weitere Leistungen sind bei Schäden durch äußere Einwirkungen, etwa Hagel, Überschwemmung, Blitz oder Sturm und bei Zusammenstößen mit Haarwild möglich. Auch Glasbruchschäden, Kabelschäden oder Schäden durch Marderbisse werden durch die KFZ-Vollkaskoversicherung abgedeckt.

Für wen empfiehlt sich die KFZ-Vollkaskoversicherung?

Da es sich bei dieser Zusatzversicherung um keine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung handelt, können Versicherungsnehmer frei entscheiden, ob ein Abschluss sinnvoll ist oder nicht. Aufgrund des hohen Leistungsumfanges ist allerdings mit höheren Kosten, als beispielsweise bei der Teilkaskoversicherung zu rechnen. Die Teilkaskoversicherung beinhaltet jedoch nur einen Bruchteil der Leistungen der Vollkaskoversicherung. Daher kann grundsätzlich gesagt werden, dass Inhaber eines Neuwagens keinesfalls auf die Vollkaskoversicherung verzichten sollten. Dahingegen genügt für Inhaber eines Gebrauchtwagens der Leistungsumfang einer Teilkaskoversicherung.

Selbstbeteiligung

Anders als bei der KFZ-Haftpflicht handelt es sich sowohl bei der Voll- als auch Teilkaskoversicherung um eine freiwillige Zusatzversicherung. In Bezug auf die vom Versicherten zu tragende Selbstbeteiligung gibt es aber keine Unterschiede. Bei allen drei Absicherungen erfüllt die Selbstbeteiligung ein und denselben Zweck. Dieser besteht darin, den Versicherungsbeitrag für den KFZ-Halter möglichst niedrig zu halten. Die Übernahme eines Teils des Risikos honoriert das versichernde Unternehmen mit einer Reduzierung des Beitrags.

Jeder Versicherungsnehmer sollte sich im Vorfeld ganz genau darüber im Klaren sein, ob der von ihm übernommene Betrag für die Selbstbeteiligung in einem gesunden Verhältnis zu den Einsparungen beim Beitrag steht. Die meisten Beschädigungen an Fahrzeugen sind Bagatellsachen, bei denen in der Regel immer die Selbstbeteiligung vom Versicherungsnehmer zu zahlen ist. Die Schäden werden immer unabhängig voneinander betrachtet. Es besteht also nicht die Möglichkeit des Aufsummierens, wodurch die Versicherung oft nicht haften muss.

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